![](https://www.aj-elektrokontrollen.ch/assets/img/98c99832/AdobeStock_89134209_1702474902_330_0_3413_2560_0_1920.webp)
Eigentümer:innen haben die Pflicht, Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren einer Abnahmekontrolle zu unterziehen. Die Abnahmekontrolle durch berechtigte Expert:innen muss zusätzlich zur Schlusskontrolle durchgeführt werden. Die Frist für die Abnahmekontrolle beträgt ein halbes Jahr ab der Übernahme der Elektroinstallationen.
Oftmals vergeben die Elektroinstallateur:innen diese Arbeit nach Absprache mit ihren Kund:innen. Gerne führe ich die Kontrolle für Ihre Kund:innen durch, um diesen bestätigen zu können, dass Ihre Arbeit einwandfrei durchgeführt wurde.